BAköV IFOS-BUND

 
     

Fortbildungsinteressierte

Beschäftigte der Bundesverwaltung

 
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fortbildungsstelle in Ihrer Behörde oder Einrichtung und fragen Sie dort nach dem für Sie gültigen internen Anmeldeverfahren!
Eine Online-Interessenbekundung ist vorerst nicht möglich und Sie benötigen auch keine Nutzerdaten, um sich einzuloggen. Die Anmeldung bei der BAköV erfolgt durch die zuständige Meldebehörde.
 
 

Beschäftigte von Zuwendungsempfängern des Bundes

 
Bitte wenden Sie sich an Ihren Zuwendungsgeber. Die Anmeldung bei der BAköV erfolgt durch die zuständige Meldebehörde, das ist meistens die Fortbildungsstelle des Ministeriums. Für die Teilnahme an Veranstaltungen zum Zuwendungsrecht erhebt die BAköV in der Regel einen Teilnahmebeitrag. Weitere Informationen finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen
Bitte achten Sie auch auf die Veranstaltungsbeschreibung und die Zielgruppenbeschreibung. Eine Anmeldung zu Veranstaltungen, die keinen Bezug zum Zuwendungsrecht haben, ist nicht möglich.
 
 

Beschäftigte der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltung

 
Sie können sich als Gast zu unseren Veranstaltungen anmelden, sofern Ihre Organisation in unserer Behördenliste enthalten ist. 

Senden Sie eine E-Mail zu Ihrem Teilnahmewunsch an gefo@bakoev.bund.de

Für die Teilnahme von Gästen erhebt die BAköV in der Regel einen Teilnahmebeitrag. Weitere Informationen finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen

 

Bitte achten Sie auch auf die Veranstaltungsbeschreibung und die Zielgruppenbeschreibung. Die Anmeldung von Gästen ist nicht bei allen Veranstaltungen möglich. 

Um die Aufnahme weiterer Organisationen in die Liste der Landesbehörden und Kommunalbehörden zu prüfen, benötigen wir einen Antrag der Fortbildungsstelle.